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Germany – Construction work for school buildings – Mietvertrag mit Bauverpflichtung für den Neubau der 6-zügigen Oberschule Überseestadt

Stadtgemeinde Bremen

Scope as published

Die Überseestadt ist einer der Ortsteile in Bremen mit einer ausgesprochen hohen Bevölkerungsdynamik. Im ehemaligen Hafen- und Industriegebiet entstehen weiterhin neue Wohnquartiere, die insbesondere auch von jungen Familien bezogen werden. Dementsprechend steigt auch der Bedarf für Schulplätze beständig. Dabei trifft die Dynamik im Ortsteil auf ein ebensolches Wachstum im gesamten Stadtteil Walle. Aus diesem Grund hat die Stadt Bremen im Stadtteil bereits für zusätzliche Schulen gesorgt. In der Überseestadt hat zum Schuljahr 2020/2021 die Grundschule Überseestadt mit einem Standort im Kellogg-Areal erstmals Kinder aufgenommen. Es fehlt allerdings für die Oberschule Überseestadt ein dauerhaftes Gebäude im Bedarfsbereich und die Stadt Bremen kann im Ergebnis des bisherigen politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozesses kein städtisches Grundstück für eine Eigenrealisierung zur Verfügung stellen. Die Grenzen des räumlichen Bedarfsbereichs ergeben sich wie folgt: • Westliche Grenze: Waller Ring/Cuxhavener Straße/Am Waller Freihafen/Marcuskaje • Nördliche Grenze: Bremerhavener Straße/Wartburgstraße/Landwehrstraße • Östliche Grenze: Bundesstraße B 6 • Südliche Grenze: Weserpromenade bzw. Flussufer/Kajelinie zur Weser Mit dieser Ausschreibung wird ein privater Investor gesucht, der ein geeignetes Grundstück im oben definierten, räumlichen Bedarfsbereich zur Verfügung stellt und bei dem die Bereitschaft besteht, dort die Oberschule Überseestadt nach den Vorgaben der Stadt Bremen zu bauen und langfristig (30 Jahre) an die Stadt Bremen zu vermieten. Das Grundstück müsste eine Mindestfläche von grundsätzlich 9.000 Quadratmeter haben – wobei der Investor den Nachweis im Ausschreibungsverfahren erbringen kann, dass das Projekt auch auf einer kleineren, von ihm angebotene Fläche, umgesetzt werden kann. Der beigefügte Mietvertragsentwurf mit Bauverpflichtung ist die Grundlage für die Definition des Vertragsverhältnisses und die Verhandlungsphase. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, mit dem indikativen Angebot Optimierungsvorschläge für das Vertragsverhältnis zu unterbreiten. Diese werden dann Gegenstand der Verhandlungen sein. Das Verhandlungsverfahren ist darauf ausgerichtet, die eingereichten Angebote im Dialog mit den Bietern schrittweise weiterzuentwickeln und zu konkretisieren. Der Auftraggeber begrüßt daher zudem und insbesondere technische, wirtschaftliche und funktionale Optimierungsvorschläge, soweit diese zur Erreichung der Projektziele beitragen. Voraussetzung hierfür ist eine enge und zielgerichtete Abstimmung im Rahmen der Verhandlungsphase sowie die Bereitschaft der Bieter, ihre Konzepte transparent zu erläutern und gemeinsam mit dem Auftraggeber weiterzuentwickeln. Der zur Verhandlung stehende Schulmietvertrag mit Bauverpflichtung sieht ein dingliches Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Bremen vor. Ein Mietkaufmodell ist nicht vorgesehen.

Deadline
Not published
Published
22 Sept 2026(12 days ago)
Contract value
Not published
Location
Germany
Reference
653815-2026
First seen
8 days ago

Classifications

4521420045214220

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Germany – Engineering services – Neubau Feuerwehrgerätehaus in Bendestorf - Objektplanungsleistungen

Die Samtgemeinde Jesteburg beabsichtigt den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Bendestorf und Harmstorf. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Zunächst werden ausschließlich die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Eine Beauftragung weiterer Leistungsphasen bleibt ausdrücklich vorbehalten und erfolgt nur durch gesonderten schriftlichen Abruf der Auftraggeberin. Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der erforderlichen politischen Beschlüsse. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Samtgemeinde Jesteburg
Germany
7 Oct 2026(4d)
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Germany – Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings – Gymnasium Buchloe - Erweiterung Campushaus - Elektroplanung

Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT-Planung LPH 1-4 gem. §§ 53 ff HOAI 2021, in Verbindung mit Anlage 15 Der Landkreis Ostallgäu ließ 2013 auf den Flurstücksnummern 2852 und 2851 der Gemarkung Buchloe ein Gymnasium mit 2-fach-Sporthalle und zugehörigen Außenanlagen errichten. Das auf Grundlage von G-8 geplante Bestandsgebäude gerät ab dem Schuljahr 2025/26 an seine Kapazitätsgrenzen und bedarf aufgrund prognostizierter steigender Schülerzahlen einer Erweiterung. Im Norden des Gymnasiums befindet sich die Mittelschule der Stadt Buchloe mit Dreifachturnhalle und Hallenbad, sowie die Realschule, welche sich ebenfalls in der Trägerschaft des Landkreises Ostallgäu befindet. Im Osten befinden sich neben dem Schulgelände die zugehörigen Stellplätze. Ebenfalls östlich befindet sich das Eisstadion, sowie Tennisplätze der Stadt Buchloe. Im Westen wird das Grundstück durch die Gennach, im Süden durch die A 96 begrenzt. Für den Bedarf ist bereits ein vorläufiges Raumprogramm aufgestellt, das zur Erweiterung des Bestands herangezogen werden soll. Im Vorfeld wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten im Zuge einer Machbarkeitsstudie eruiert und die Entscheidung zur Erweiterung mittels eines Baukörpers östlich des Bestandsgebäudes, der mit einem Verbindungsgang im Erdgeschoss, sowie im Obergeschoss an den Bestand angeschlossen werden soll, getroffen. Analog zum Bestand ist ebenfalls ein zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude geplant. Mit der Erweiterung im Osten soll ein Schul-Campus geschaffen werden, der in Zukunft schulübergreifende, flexible Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Es wird ein in Erstellung und im Betrieb wirtschaftliches Gebäude sowie ein nachhaltiges Gebäudekonzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesem Sinne insbesondere folgende Punkte: - Flächensparendes und kostenbewusstes Bauen - Langlebigkeit der Bauteile - Energieeffiziente haustechnische Gebäudeausrüstung - Einsatz regenerativer Energien und Techniken - Bediener- und wartungsfreundliche Installation; einfacher Betrieb Die Gebäudetechnik ist unabhängig vom Bestand zu planen. Die Außenanlagen umfassen die neuen Sportanlagen (Ergänzung zur 400-m Bahn, Beachvolleyballplatz und Hartplatz mit Weitsprunganlage), sowie die Neugestaltung des Pausenhofs im Südosten. Folgende Flächen sind Planungsgrundlage: Erweiterung NUF ca. 1.264 m² (HNF 1-6), Sporthalle NUF ca. 573 m², BGF gesamt ca. 5.265 m². Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: Leistungsbeginn: Dezember 2026 - Abschluss LP4 April 2027 - Baubeginn: 1. Quartal 2029 - Fertigstellung: Oktober 2030 Kostenschätzungen in ca. Angaben Netto in Mio Euro nach Kostengruppen: Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600): 12,5 Davon - KG 300: 7,9 // - KG 400: 2,5 // - KG 500: 1,4 Die Planungsleistungen werden nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt. Im Zuge der Planung ist als besondere Leistung des Planers eine funktionale Leistungsbeschreibung zu erstellen (es wird empfohlen, sich an den aktuellen Vertragsbedingungen für Funktionale Leistungsbeschreibungen, 2151.FLB, Vertragsbedingungen Funktionalausschreibung zu orientieren), mittels derer die weiteren Bauleistungen vergeben werden. Die Freianlagenplanung umfasst die LP1-9, hier ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Landkreis Ostallgäu
Germany
3 Nov 2026(31d)