Germany – Rescue services – Besetzung eines Rettungswagens und Stellung eines Rettungswagenstandortes in Lüttringhausen
Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle
Scope as published
1. Eigenverantwortliche Besetzung eines RTW des Trägers für den Grundbedarf Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben nach § 9 RettG NRW übernimmt der LE die Besetzung von einem gestellten RTW zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransporten von Montag bis Sonntag im Zeitfenster von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr mit wöchentlich durchschnittlich 168 Wochenstunden Besetzungszeit ohne Pausenzeiten und in alleiniger Zuständigkeit. Der Träger stellt dem LE hierfür einen geeigneten RTW zur Verfügung. In der einsatzfreien Zeit werden Arbeits- und Bereitschaftsdienste geleistet. Der LE unterwirft sich hierbei einem vom Träger vorgegebenen Dienst/Besetztzeitenplan. Der Dienst/Besetztzeitenplan kann mit zwei Monaten Vorlauf jederzeit geändert werden. Sofern der LE die Leistung nicht erbringt oder mit mehr als vier Stunden Abmeldung nicht erbringt, kann der Träger die Zahlung pro Nichterbringungstag um 1/360 des Jahrespreises kürzen. 2. Stellung eines Rettungswagenstandortes Die Stadt Remscheid beabsichtigt, einen Rettungswachenstandort im Einsatzkernbereich Lüttringhausen einzurichten. Bis zur vollständigen Einrichtung dieses Standortes muss vom Leistungserbringer ein geeigneter Standort für einen Rettungswagen ab Leistungsbeginn für die Laufzeit der Vergabe im Bereich Lüttringhausen (siehe eingefügtes Bild) vorgehalten werden. Bei der Errichtung und Unterhaltung des Standortes sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, VDI-, VDE-Normen, DIN-Vorschriften, die besonderen Hygienevorschriften für den Rettungsdienst und die Richtlinien des vorbeugenden Brandschutzes zu beachten. Zum Nachweis der Eignung des Standortes hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Die Prüfung der Eignung des Standortes hinsichtlich 1. Gebäude und Infrastruktur 2. Technische Versorgung und Ausfallsicherheit 3. Fahrzeug- und Materialverfügbarkeit 4. Sicherheit und Resilienz 5. Betriebsorganisation wird in den besonderen Vertragsbedingungen erläutert. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den nachfolgend in dieser Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Auftraggeber diese Besichtigung zu ermöglichen. Zusätzlich zu den Anforderungen an den Standort sind folgende Vorgaben einzuhalten: DIN 13049 in der aktuell gültigen Fassung. Zudem ist in dem Lagerraum für Medikamente und Verbrauchsmaterial ein Kühlschrank gemäß DIN 13277 mit einem Kühlvolumen von mindestens 30 Litern zur ausschließlichen und vorschriftsmäßigen Lagerung von Medikamenten vorzuhalten. Zum Leistungsbeginn ist ein wetter- und temperaturgeschützter Fahrzeugstellplatz vorzuhalten. Die Nutzbarkeit des Standortes darf auch bei einem längeren Stromausfall in den wesentlichen Funktionen nicht eingeschränkt sein. Dazu zählt insbesondere das Ausrücken der Rettungsmittel.
- Deadline
- 28 Oct 2026(25 days left)
- Published
- 29 Sept 2026(5 days ago)
- Contract value
- Not published
- Location
- Germany
- Reference
670840-2026- First seen
- 2 days ago