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Germany – Rescue services – Besetzung eines Rettungswagens und Stellung eines Rettungswagenstandortes in Lüttringhausen

Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle

Scope as published

1. Eigenverantwortliche Besetzung eines RTW des Trägers für den Grundbedarf Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben nach § 9 RettG NRW übernimmt der LE die Besetzung von einem gestellten RTW zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransporten von Montag bis Sonntag im Zeitfenster von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr mit wöchentlich durchschnittlich 168 Wochenstunden Besetzungszeit ohne Pausenzeiten und in alleiniger Zuständigkeit. Der Träger stellt dem LE hierfür einen geeigneten RTW zur Verfügung. In der einsatzfreien Zeit werden Arbeits- und Bereitschaftsdienste geleistet. Der LE unterwirft sich hierbei einem vom Träger vorgegebenen Dienst/Besetztzeitenplan. Der Dienst/Besetztzeitenplan kann mit zwei Monaten Vorlauf jederzeit geändert werden. Sofern der LE die Leistung nicht erbringt oder mit mehr als vier Stunden Abmeldung nicht erbringt, kann der Träger die Zahlung pro Nichterbringungstag um 1/360 des Jahrespreises kürzen. 2. Stellung eines Rettungswagenstandortes Die Stadt Remscheid beabsichtigt, einen Rettungswachenstandort im Einsatzkernbereich Lüttringhausen einzurichten. Bis zur vollständigen Einrichtung dieses Standortes muss vom Leistungserbringer ein geeigneter Standort für einen Rettungswagen ab Leistungsbeginn für die Laufzeit der Vergabe im Bereich Lüttringhausen (siehe eingefügtes Bild) vorgehalten werden. Bei der Errichtung und Unterhaltung des Standortes sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, VDI-, VDE-Normen, DIN-Vorschriften, die besonderen Hygienevorschriften für den Rettungsdienst und die Richtlinien des vorbeugenden Brandschutzes zu beachten. Zum Nachweis der Eignung des Standortes hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Die Prüfung der Eignung des Standortes hinsichtlich 1. Gebäude und Infrastruktur 2. Technische Versorgung und Ausfallsicherheit 3. Fahrzeug- und Materialverfügbarkeit 4. Sicherheit und Resilienz 5. Betriebsorganisation wird in den besonderen Vertragsbedingungen erläutert. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den nachfolgend in dieser Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Auftraggeber diese Besichtigung zu ermöglichen. Zusätzlich zu den Anforderungen an den Standort sind folgende Vorgaben einzuhalten: DIN 13049 in der aktuell gültigen Fassung. Zudem ist in dem Lagerraum für Medikamente und Verbrauchsmaterial ein Kühlschrank gemäß DIN 13277 mit einem Kühlvolumen von mindestens 30 Litern zur ausschließlichen und vorschriftsmäßigen Lagerung von Medikamenten vorzuhalten. Zum Leistungsbeginn ist ein wetter- und temperaturgeschützter Fahrzeugstellplatz vorzuhalten. Die Nutzbarkeit des Standortes darf auch bei einem längeren Stromausfall in den wesentlichen Funktionen nicht eingeschränkt sein. Dazu zählt insbesondere das Ausrücken der Rettungsmittel.

Deadline
28 Oct 2026(25 days left)
Published
29 Sept 2026(5 days ago)
Contract value
Not published
Location
Germany
Reference
670840-2026
First seen
2 days ago

Classifications

75252000

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Germany – Engineering services – Neubau Feuerwehrgerätehaus in Bendestorf - Objektplanungsleistungen

Die Samtgemeinde Jesteburg beabsichtigt den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Bendestorf und Harmstorf. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Zunächst werden ausschließlich die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Eine Beauftragung weiterer Leistungsphasen bleibt ausdrücklich vorbehalten und erfolgt nur durch gesonderten schriftlichen Abruf der Auftraggeberin. Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der erforderlichen politischen Beschlüsse. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Samtgemeinde Jesteburg
Germany
7 Oct 2026(4d)
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Germany – Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings – Gymnasium Buchloe - Erweiterung Campushaus - Elektroplanung

Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT-Planung LPH 1-4 gem. §§ 53 ff HOAI 2021, in Verbindung mit Anlage 15 Der Landkreis Ostallgäu ließ 2013 auf den Flurstücksnummern 2852 und 2851 der Gemarkung Buchloe ein Gymnasium mit 2-fach-Sporthalle und zugehörigen Außenanlagen errichten. Das auf Grundlage von G-8 geplante Bestandsgebäude gerät ab dem Schuljahr 2025/26 an seine Kapazitätsgrenzen und bedarf aufgrund prognostizierter steigender Schülerzahlen einer Erweiterung. Im Norden des Gymnasiums befindet sich die Mittelschule der Stadt Buchloe mit Dreifachturnhalle und Hallenbad, sowie die Realschule, welche sich ebenfalls in der Trägerschaft des Landkreises Ostallgäu befindet. Im Osten befinden sich neben dem Schulgelände die zugehörigen Stellplätze. Ebenfalls östlich befindet sich das Eisstadion, sowie Tennisplätze der Stadt Buchloe. Im Westen wird das Grundstück durch die Gennach, im Süden durch die A 96 begrenzt. Für den Bedarf ist bereits ein vorläufiges Raumprogramm aufgestellt, das zur Erweiterung des Bestands herangezogen werden soll. Im Vorfeld wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten im Zuge einer Machbarkeitsstudie eruiert und die Entscheidung zur Erweiterung mittels eines Baukörpers östlich des Bestandsgebäudes, der mit einem Verbindungsgang im Erdgeschoss, sowie im Obergeschoss an den Bestand angeschlossen werden soll, getroffen. Analog zum Bestand ist ebenfalls ein zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude geplant. Mit der Erweiterung im Osten soll ein Schul-Campus geschaffen werden, der in Zukunft schulübergreifende, flexible Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Es wird ein in Erstellung und im Betrieb wirtschaftliches Gebäude sowie ein nachhaltiges Gebäudekonzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesem Sinne insbesondere folgende Punkte: - Flächensparendes und kostenbewusstes Bauen - Langlebigkeit der Bauteile - Energieeffiziente haustechnische Gebäudeausrüstung - Einsatz regenerativer Energien und Techniken - Bediener- und wartungsfreundliche Installation; einfacher Betrieb Die Gebäudetechnik ist unabhängig vom Bestand zu planen. Die Außenanlagen umfassen die neuen Sportanlagen (Ergänzung zur 400-m Bahn, Beachvolleyballplatz und Hartplatz mit Weitsprunganlage), sowie die Neugestaltung des Pausenhofs im Südosten. Folgende Flächen sind Planungsgrundlage: Erweiterung NUF ca. 1.264 m² (HNF 1-6), Sporthalle NUF ca. 573 m², BGF gesamt ca. 5.265 m². Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: Leistungsbeginn: Dezember 2026 - Abschluss LP4 April 2027 - Baubeginn: 1. Quartal 2029 - Fertigstellung: Oktober 2030 Kostenschätzungen in ca. Angaben Netto in Mio Euro nach Kostengruppen: Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600): 12,5 Davon - KG 300: 7,9 // - KG 400: 2,5 // - KG 500: 1,4 Die Planungsleistungen werden nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt. Im Zuge der Planung ist als besondere Leistung des Planers eine funktionale Leistungsbeschreibung zu erstellen (es wird empfohlen, sich an den aktuellen Vertragsbedingungen für Funktionale Leistungsbeschreibungen, 2151.FLB, Vertragsbedingungen Funktionalausschreibung zu orientieren), mittels derer die weiteren Bauleistungen vergeben werden. Die Freianlagenplanung umfasst die LP1-9, hier ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Landkreis Ostallgäu
Germany
3 Nov 2026(31d)