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Germany – Communication land-line rental – Betrieb Gigabit-Netz in Biberach an der Riß

Stadt Biberach an der Riß

Scope as published

Die Stadt Biberach an der Riß (im Folgenden: „AG“) ist eine Große Kreisstadt in Baden-Württemberg. Die Hochschulstadt Biberach liegt im nördlichen Oberschwaben und ist ein Mittelzentrum der Region Donau-Iller im Regierungspräsidium Tübingen. Sie ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises. Mit den Nachbargemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen besteht eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. In Biberach sind viele mittelständische und internationale Firmen ansässig, darunter Boehringer, Liebherr und EnBW. Der AG sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden, Schulen und Verwaltungseinrichtungen im Versorgungsgebiet mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung und ist ein prioritäres Ziel des AG. Seit dem Jahr 2023 baut der AG die Glasfaserinfrastruktur im Stadtgebiet sukzessive aus. Der Ausbau erfolgte sowohl im ungeförderten als auch im geförderten Umfeld (Bundes- und Landesförderung) sowie im Betreibermodell. Im Jahr 2022 wurde ein erster Netzbetriebsvertrag mit dem Unternehmen NetCom BW GmbH abgeschlossen, der für die Gebiete gilt, die mit Bundes-/ Landesförderung im Rahmen der „Weißen Flecken“ ausgebaut wurden. Der AG plant nun, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg die aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms zu ergänzen. Anschließend sollen die Netze aus dem Graue-Flecken-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Die derzeit entstehenden und auch zum Betrieb vergebenen Netze („Weiße Flecken“) sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen aus der „Graue-Flecken-Förderung“ zum Netzbetrieb. Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Das Ausbaucluster beinhaltet nach dem Stand des Förderverfahrens (Änderungsantrag vom 05.08.2026) 516 Adressen; die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Adressliste weist derzeit 511 Adressen aus, wobei diese Zahlen lediglich als Potential zu betrachten sind. Im Rahmen der Ausbautätigkeit kann es zu Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten kommen. Zudem können Änderungen der Förderregularien die Adresskulisse auch nachträglich noch beeinflussen. Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund: 832.6/10-22 01BW21179 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 - E-Az. des Zuwendungsbescheides Land: 4-8433.5/212 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Änderungsantrag vom 05.08.2026 anhängig ist, mit dem die Investitionssumme und die Adresskulisse angepasst werden. Die in den Vergabeunterlagen mitgeteilten Mengen und Versorgungsbereiche können sich hierdurch sowie durch die Festsetzung der Zuwendung in abschließender Höhe noch ändern; sie werden insoweit als Rahmenvereinbarung mit Mindest- und Höchstmengen ausgeschrieben. Im Übrigen wird …

Deadline
Not published
Published
27 Sept 2026(7 days ago)
Contract value
€2.5m
Location
Germany
Reference
663806-2026
First seen
6 days ago

Classifications

64214400

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Germany – Engineering services – Neubau Feuerwehrgerätehaus in Bendestorf - Objektplanungsleistungen

Die Samtgemeinde Jesteburg beabsichtigt den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Bendestorf und Harmstorf. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Zunächst werden ausschließlich die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Eine Beauftragung weiterer Leistungsphasen bleibt ausdrücklich vorbehalten und erfolgt nur durch gesonderten schriftlichen Abruf der Auftraggeberin. Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der erforderlichen politischen Beschlüsse. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Samtgemeinde Jesteburg
Germany
7 Oct 2026(4d)
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Germany – Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings – Gymnasium Buchloe - Erweiterung Campushaus - Elektroplanung

Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT-Planung LPH 1-4 gem. §§ 53 ff HOAI 2021, in Verbindung mit Anlage 15 Der Landkreis Ostallgäu ließ 2013 auf den Flurstücksnummern 2852 und 2851 der Gemarkung Buchloe ein Gymnasium mit 2-fach-Sporthalle und zugehörigen Außenanlagen errichten. Das auf Grundlage von G-8 geplante Bestandsgebäude gerät ab dem Schuljahr 2025/26 an seine Kapazitätsgrenzen und bedarf aufgrund prognostizierter steigender Schülerzahlen einer Erweiterung. Im Norden des Gymnasiums befindet sich die Mittelschule der Stadt Buchloe mit Dreifachturnhalle und Hallenbad, sowie die Realschule, welche sich ebenfalls in der Trägerschaft des Landkreises Ostallgäu befindet. Im Osten befinden sich neben dem Schulgelände die zugehörigen Stellplätze. Ebenfalls östlich befindet sich das Eisstadion, sowie Tennisplätze der Stadt Buchloe. Im Westen wird das Grundstück durch die Gennach, im Süden durch die A 96 begrenzt. Für den Bedarf ist bereits ein vorläufiges Raumprogramm aufgestellt, das zur Erweiterung des Bestands herangezogen werden soll. Im Vorfeld wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten im Zuge einer Machbarkeitsstudie eruiert und die Entscheidung zur Erweiterung mittels eines Baukörpers östlich des Bestandsgebäudes, der mit einem Verbindungsgang im Erdgeschoss, sowie im Obergeschoss an den Bestand angeschlossen werden soll, getroffen. Analog zum Bestand ist ebenfalls ein zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude geplant. Mit der Erweiterung im Osten soll ein Schul-Campus geschaffen werden, der in Zukunft schulübergreifende, flexible Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Es wird ein in Erstellung und im Betrieb wirtschaftliches Gebäude sowie ein nachhaltiges Gebäudekonzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesem Sinne insbesondere folgende Punkte: - Flächensparendes und kostenbewusstes Bauen - Langlebigkeit der Bauteile - Energieeffiziente haustechnische Gebäudeausrüstung - Einsatz regenerativer Energien und Techniken - Bediener- und wartungsfreundliche Installation; einfacher Betrieb Die Gebäudetechnik ist unabhängig vom Bestand zu planen. Die Außenanlagen umfassen die neuen Sportanlagen (Ergänzung zur 400-m Bahn, Beachvolleyballplatz und Hartplatz mit Weitsprunganlage), sowie die Neugestaltung des Pausenhofs im Südosten. Folgende Flächen sind Planungsgrundlage: Erweiterung NUF ca. 1.264 m² (HNF 1-6), Sporthalle NUF ca. 573 m², BGF gesamt ca. 5.265 m². Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: Leistungsbeginn: Dezember 2026 - Abschluss LP4 April 2027 - Baubeginn: 1. Quartal 2029 - Fertigstellung: Oktober 2030 Kostenschätzungen in ca. Angaben Netto in Mio Euro nach Kostengruppen: Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600): 12,5 Davon - KG 300: 7,9 // - KG 400: 2,5 // - KG 500: 1,4 Die Planungsleistungen werden nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt. Im Zuge der Planung ist als besondere Leistung des Planers eine funktionale Leistungsbeschreibung zu erstellen (es wird empfohlen, sich an den aktuellen Vertragsbedingungen für Funktionale Leistungsbeschreibungen, 2151.FLB, Vertragsbedingungen Funktionalausschreibung zu orientieren), mittels derer die weiteren Bauleistungen vergeben werden. Die Freianlagenplanung umfasst die LP1-9, hier ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Landkreis Ostallgäu
Germany
3 Nov 2026(31d)