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Germany – Business services: law, marketing, consulting, recruitment, printing and security – Vergabe eines Vertrags für die Erprobung eines bidirektionalen Betriebs statischer und mobiler Speicheranlagen im Stromnetz unter der An-wendung von der MiSpeL-Regulatorik und Analyse der Netzwirkung

Deutsche Energie-Agentur GmbH

Scope as published

Mit der wachsenden Zahl an Speichern und Elektrofahrzeugen steigt die Bedeutung der Frage, wie sich deren Verbrauchsverhalten in das Gesamtsystem einfügt. Mit intelligenten Konzepten können Flexibilitäten nutzbar gemacht werden, womit auch ein Beitrag zur Minimierung der Gesamtsys-temkosten geleistet werden kann. Das bidirektionale Laden erweitert die Funktion von Elektrofahr-zeugen von reinen Stromverbrauchern zu aktiven Bestandteilen des Energiesystems. Vorausset-zung hierfür ist eine passende Kombination aus Fahrzeug, Ladeeinrichtung, Energiemanagement-system, Mess- und Kommunikationstechnik sowie Markt- und Abrechnungsprozessen. Die „Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (MiSpeL) der Bundesnetza-gentur (BNetzA) zielt darauf ab, deren Flexibilitätspotentiale zu heben. Bis zum Redaktionsschluss wurde die finale Festlegung noch nicht veröffentlicht, allerdings wurde mit dem Eckpunktepapier und einem Arbeitsstand der BNetzA bereits deutlich, dass Anlagenbetreibern neue Optionen für die Speichernutzung eröffnet werden: die Abgrenzungsoption und die Pauschaloption. Diese er-möglichen eine zeitliche Entkopplung von Strombezug, Netzeinspeisung und Eigenverbrauch und somit die Integration in die Strommärkte. Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Teilnahme hängt jedoch von vielen Faktoren ab, wie etwa der Anlagengröße, Nutzungsverhalten, Strompreisentwicklung und Kosten für Mess-, Steuerungs- und Kommunikationstechnik. Gleichzeitig verändert eine breite Marktaktivierung dezentraler Speicher die Anforderungen an die Verteilnetze. Werden viele Anlagen gleichzeitig geladen oder entladen, können neue Lastspitzen entstehen, die unter Umständen netzbelastende Wirkungen haben. Ein zentrales Spannungsfeld entsteht: Die Marktintegration von Speichern bringt dringend benö-tigte Flexibilität für den Strommarkt, gleichzeitig muss der Netzbetrieb beherrschbar bleiben. Vor diesem Hintergrund bewegt sich das in dieser Ausschreibung beschriebene Vorhaben der Deutschen Energie-Agentur.

Deadline
22 Oct 2026(19 days left)
Published
22 Sept 2026(12 days ago)
Contract value
Not published
Location
Germany
Reference
654129-2026
First seen
8 days ago

Classifications

79000000

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Germany – Engineering services – Neubau Feuerwehrgerätehaus in Bendestorf - Objektplanungsleistungen

Die Samtgemeinde Jesteburg beabsichtigt den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Bendestorf und Harmstorf. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Zunächst werden ausschließlich die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Eine Beauftragung weiterer Leistungsphasen bleibt ausdrücklich vorbehalten und erfolgt nur durch gesonderten schriftlichen Abruf der Auftraggeberin. Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der erforderlichen politischen Beschlüsse. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Samtgemeinde Jesteburg
Germany
7 Oct 2026(4d)
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Germany – Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings – Gymnasium Buchloe - Erweiterung Campushaus - Elektroplanung

Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT-Planung LPH 1-4 gem. §§ 53 ff HOAI 2021, in Verbindung mit Anlage 15 Der Landkreis Ostallgäu ließ 2013 auf den Flurstücksnummern 2852 und 2851 der Gemarkung Buchloe ein Gymnasium mit 2-fach-Sporthalle und zugehörigen Außenanlagen errichten. Das auf Grundlage von G-8 geplante Bestandsgebäude gerät ab dem Schuljahr 2025/26 an seine Kapazitätsgrenzen und bedarf aufgrund prognostizierter steigender Schülerzahlen einer Erweiterung. Im Norden des Gymnasiums befindet sich die Mittelschule der Stadt Buchloe mit Dreifachturnhalle und Hallenbad, sowie die Realschule, welche sich ebenfalls in der Trägerschaft des Landkreises Ostallgäu befindet. Im Osten befinden sich neben dem Schulgelände die zugehörigen Stellplätze. Ebenfalls östlich befindet sich das Eisstadion, sowie Tennisplätze der Stadt Buchloe. Im Westen wird das Grundstück durch die Gennach, im Süden durch die A 96 begrenzt. Für den Bedarf ist bereits ein vorläufiges Raumprogramm aufgestellt, das zur Erweiterung des Bestands herangezogen werden soll. Im Vorfeld wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten im Zuge einer Machbarkeitsstudie eruiert und die Entscheidung zur Erweiterung mittels eines Baukörpers östlich des Bestandsgebäudes, der mit einem Verbindungsgang im Erdgeschoss, sowie im Obergeschoss an den Bestand angeschlossen werden soll, getroffen. Analog zum Bestand ist ebenfalls ein zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude geplant. Mit der Erweiterung im Osten soll ein Schul-Campus geschaffen werden, der in Zukunft schulübergreifende, flexible Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Es wird ein in Erstellung und im Betrieb wirtschaftliches Gebäude sowie ein nachhaltiges Gebäudekonzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesem Sinne insbesondere folgende Punkte: - Flächensparendes und kostenbewusstes Bauen - Langlebigkeit der Bauteile - Energieeffiziente haustechnische Gebäudeausrüstung - Einsatz regenerativer Energien und Techniken - Bediener- und wartungsfreundliche Installation; einfacher Betrieb Die Gebäudetechnik ist unabhängig vom Bestand zu planen. Die Außenanlagen umfassen die neuen Sportanlagen (Ergänzung zur 400-m Bahn, Beachvolleyballplatz und Hartplatz mit Weitsprunganlage), sowie die Neugestaltung des Pausenhofs im Südosten. Folgende Flächen sind Planungsgrundlage: Erweiterung NUF ca. 1.264 m² (HNF 1-6), Sporthalle NUF ca. 573 m², BGF gesamt ca. 5.265 m². Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: Leistungsbeginn: Dezember 2026 - Abschluss LP4 April 2027 - Baubeginn: 1. Quartal 2029 - Fertigstellung: Oktober 2030 Kostenschätzungen in ca. Angaben Netto in Mio Euro nach Kostengruppen: Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600): 12,5 Davon - KG 300: 7,9 // - KG 400: 2,5 // - KG 500: 1,4 Die Planungsleistungen werden nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt. Im Zuge der Planung ist als besondere Leistung des Planers eine funktionale Leistungsbeschreibung zu erstellen (es wird empfohlen, sich an den aktuellen Vertragsbedingungen für Funktionale Leistungsbeschreibungen, 2151.FLB, Vertragsbedingungen Funktionalausschreibung zu orientieren), mittels derer die weiteren Bauleistungen vergeben werden. Die Freianlagenplanung umfasst die LP1-9, hier ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Landkreis Ostallgäu
Germany
3 Nov 2026(31d)