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Germany – Health services – Videosprechstunde

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Scope as published

Die AOK Bayern verfolgt im Rahmen dieses besonderen Versorgungsauftrags gemäß § 140a SGB V unter Beteiligung verschiedener Leistungserbringer das Ziel, die medizinische Versorgung teilnehmender Versicherter - insbesondere in ländlichen Regionen - durch Videosprechstunden nachhaltig zu verbessern. Dabei muss mittels eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses die Inanspruchnahme von Videosprechstunden für den Versicherten innerhalb von 30 Minuten durch ein qualifiziertes Ärztenetzwerk von 7 - 22 Uhr (auch an Sonn-und Feiertragen) möglich sein und die Zusammenarbeit zwischen dem Arzt in der Videosprechstunde und dem (Haus-)Arzt vor Ort gefördert werden. Das Angebot des Auftragnehmers umfasst ein ganzheitliches Leistungspaket, das eine benutzerfreundliche und nahtlose Kundenreise sicherstellt. Gegenstand des Versorgungsauftrages ist die Umsetzung eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses zur Durchführung von Videosprechstunden für teilnehmende Versicherte nach § 140a SGB V. Das Versorgungsangebot des Auftragsnehmers umfasst, die Verlinkung mit digitalen Services der AOK Bayern, die Durchführung der Einschreibung von teilnehmenden Versicherten, eine der Videosprechstunde vorgelagerte Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software (strukturiertes Einschätzungsverfahren), eine digitale Terminvermittlung sowie die Organisation und technische Durchführung der Videosprechstunde. Hierzu zählen insbesondere auch etwaige technische/nicht technische Begleitleistungen, wie z.B. Pflege und Support sowie der Aufbau eines Ärztenetzwerks. Die Einzelheiten dazu, wie auch der Versorgungsverlauf ergeben sich aus dem Selektivvertrag sowie der Leistungsbeschreibung (Anlage A-1 des Selektivvertrags). Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebots dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Das Inkrafttreten des Vertrages und die operative Umsetzung sind ab 01.12.2026 geplant. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 2 Jahre (bis 30.11.2028). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.12.2026 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Die AOK Bayern ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag bis zu 2-mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die AOK Bayern wird dem Auftragnehmer mindestens 3 Monate vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit schriftlich mitteilen, ob sie vom Recht zur Laufzeitverlängerung Gebrauch machen wird.

Deadline
8 Oct 2026(5 days left)
Published
29 Sept 2026(5 days ago)
Contract value
€2.6m
Location
Germany
Reference
670951-2026
First seen
2 days ago

Classifications

85100000

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Germany – Engineering services – Neubau Feuerwehrgerätehaus in Bendestorf - Objektplanungsleistungen

Die Samtgemeinde Jesteburg beabsichtigt den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Bendestorf und Harmstorf. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Zunächst werden ausschließlich die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Eine Beauftragung weiterer Leistungsphasen bleibt ausdrücklich vorbehalten und erfolgt nur durch gesonderten schriftlichen Abruf der Auftraggeberin. Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der erforderlichen politischen Beschlüsse. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Samtgemeinde Jesteburg
Germany
7 Oct 2026(4d)
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Germany – Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings – Gymnasium Buchloe - Erweiterung Campushaus - Elektroplanung

Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT-Planung LPH 1-4 gem. §§ 53 ff HOAI 2021, in Verbindung mit Anlage 15 Der Landkreis Ostallgäu ließ 2013 auf den Flurstücksnummern 2852 und 2851 der Gemarkung Buchloe ein Gymnasium mit 2-fach-Sporthalle und zugehörigen Außenanlagen errichten. Das auf Grundlage von G-8 geplante Bestandsgebäude gerät ab dem Schuljahr 2025/26 an seine Kapazitätsgrenzen und bedarf aufgrund prognostizierter steigender Schülerzahlen einer Erweiterung. Im Norden des Gymnasiums befindet sich die Mittelschule der Stadt Buchloe mit Dreifachturnhalle und Hallenbad, sowie die Realschule, welche sich ebenfalls in der Trägerschaft des Landkreises Ostallgäu befindet. Im Osten befinden sich neben dem Schulgelände die zugehörigen Stellplätze. Ebenfalls östlich befindet sich das Eisstadion, sowie Tennisplätze der Stadt Buchloe. Im Westen wird das Grundstück durch die Gennach, im Süden durch die A 96 begrenzt. Für den Bedarf ist bereits ein vorläufiges Raumprogramm aufgestellt, das zur Erweiterung des Bestands herangezogen werden soll. Im Vorfeld wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten im Zuge einer Machbarkeitsstudie eruiert und die Entscheidung zur Erweiterung mittels eines Baukörpers östlich des Bestandsgebäudes, der mit einem Verbindungsgang im Erdgeschoss, sowie im Obergeschoss an den Bestand angeschlossen werden soll, getroffen. Analog zum Bestand ist ebenfalls ein zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude geplant. Mit der Erweiterung im Osten soll ein Schul-Campus geschaffen werden, der in Zukunft schulübergreifende, flexible Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Es wird ein in Erstellung und im Betrieb wirtschaftliches Gebäude sowie ein nachhaltiges Gebäudekonzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesem Sinne insbesondere folgende Punkte: - Flächensparendes und kostenbewusstes Bauen - Langlebigkeit der Bauteile - Energieeffiziente haustechnische Gebäudeausrüstung - Einsatz regenerativer Energien und Techniken - Bediener- und wartungsfreundliche Installation; einfacher Betrieb Die Gebäudetechnik ist unabhängig vom Bestand zu planen. Die Außenanlagen umfassen die neuen Sportanlagen (Ergänzung zur 400-m Bahn, Beachvolleyballplatz und Hartplatz mit Weitsprunganlage), sowie die Neugestaltung des Pausenhofs im Südosten. Folgende Flächen sind Planungsgrundlage: Erweiterung NUF ca. 1.264 m² (HNF 1-6), Sporthalle NUF ca. 573 m², BGF gesamt ca. 5.265 m². Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: Leistungsbeginn: Dezember 2026 - Abschluss LP4 April 2027 - Baubeginn: 1. Quartal 2029 - Fertigstellung: Oktober 2030 Kostenschätzungen in ca. Angaben Netto in Mio Euro nach Kostengruppen: Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600): 12,5 Davon - KG 300: 7,9 // - KG 400: 2,5 // - KG 500: 1,4 Die Planungsleistungen werden nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt. Im Zuge der Planung ist als besondere Leistung des Planers eine funktionale Leistungsbeschreibung zu erstellen (es wird empfohlen, sich an den aktuellen Vertragsbedingungen für Funktionale Leistungsbeschreibungen, 2151.FLB, Vertragsbedingungen Funktionalausschreibung zu orientieren), mittels derer die weiteren Bauleistungen vergeben werden. Die Freianlagenplanung umfasst die LP1-9, hier ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Landkreis Ostallgäu
Germany
3 Nov 2026(31d)