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Germany – Engineering services – Generalsanierung der Dreifachsporthalle in Gunzenhausen

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Scope as published

Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung, LPH 1-3 + 5-9 nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. ELT für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 + 6 + 8 - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird. - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) – FAG - Beraten des AG, Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) – FAG (Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst.) - LPH 8: Tabellarische Übersichten zu wartende Anlagen(teile), samt Prüfrhythmus und Rechtsgrundlage (Vorschrift, Bescheid, etc.) sowie eine Übersicht der Anlagen(teile), deren Wartung nicht zwingend vorgeschrieben ist, aber durch das Planungsbüro empfohlen wird, basierend auf einem Muster des Auftraggebers (Excel-Datei) - LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objekt- bzw. Fachplanung erbracht. Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Deadline
Not published
Published
3 Sept 2026(3 days ago)
Contract value
Not published
Location
Germany
Reference
609878-2026
First seen
2 hours ago

Classifications

71300000

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Germany – Architectural, engineering and planning services – Stadt Neuötting - Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- u. Mittelschule - Objektplanung Gebäude LPH 1-9

Stadt Neuötting - Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9 Die Stadt Neuötting plant die Erweiterung der Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule an der Simbacher Straße in Neuötting. Die Grundschule wurde 1963 errichtet und 1969 um die Mittelschule erweitert. Zuletzt erfolgten eine energetische Sanierung sowie verschiedene Brandschutzmaßnahmen. Derzeit werden an der Schule rund 590 Schülerinnen und Schüler (357 Grundschüler: innen, 233 Mittelschüler: innen) unterrichtet. Aufgrund steigender Schülerzahlen, veränderter pädagogischer Anforderungen, des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote sowie eines zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Betreuung und Verwaltung stößt der Schulstandort zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen. Zur Untersuchung der baulichen Entwicklungsmöglichkeiten wurde eine Machbarkeitsstudie mit Stand vom 14.08.2025 erstellt. Die Studie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und wird allen Bietern als einheitliche Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt. Die darin enthaltenen Erkenntnisse, Annahmen und Voruntersuchungen gelten als Nachteilsausgleich für sämtliche Bieter. Der Verfasser der Machbarkeitsstudie wird sich nicht am weiteren Vergabeverfahren, insbesondere nicht am anschließenden Verhandlungsverfahren, beteiligen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die städtebaulichen, funktionalen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen untersucht und verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten bewertet. Als Vorzugsvariante wurde die Erweiterung des Schulstandortes durch einen eigenständigen Erweiterungsbau an der Ostseite der Mittelschule identifiziert. Der Anbau „Musiksaal“ aus dem Jahr 1982, im Erdgeschoß vormals als Konferenzraum verwendet, aus Raumnot inzwischen mit Klassennutzung, und WTG-Raum der Grundschule im Untergeschoß, wird hierfür abgebrochen. Vorgesehen sind zusätzliche Klassen-, Gruppen- und Förderräume, ein WTG-Raum für die Grundschule, ein teilbarer Naturwissenschaftsraum, ein Konferenzraum sowie die erforderlichen Technik- und Nebenflächen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur möglichst verträglichen Umsetzung im laufenden Schulbetrieb betrachtet. Die Vorzugsvariante weist für den Erweiterungsbau eine Nettoraumfläche (NRF) von rd. 1.442 m² auf. Die hierfür im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 6,9 Mio. EUR brutto. Einschließlich der ergänzend untersuchten Aufzugsanlagen ergeben sich voraussichtliche Gesamtkosten von rd. 7,84 Mio. EUR brutto (Studie Brodmann, Stand 08/2025). Die Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage für die weitere Planung. Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die planerische Konkretisierung, Fortführung und Umsetzung der dort entwickelten Vorzugsvariante. Die wesentlichen Ergebnisse, Planungsansätze und Empfehlungen der Machbarkeitsstudie sind bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen und fortzuentwickeln. Eine grundlegende Neuerarbeitung alternativer Planungskonzepte ist derzeit nicht vorgesehen. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, für die Planung und Realisierung der Erweiterung der Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule einschließlich der hierfür erforderlichen Maßnahmen im Gebäudebestand.

Stadt Neuötting
Germany